Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Gemäß § 14a EnWG

In unseren Stromnetz werden zunehmend steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladeanschlüsse für E-Autos angeschlossen. Um die Energiewende voranzutreiben bauen wir unser Netz bereits weiter aus. Sollten Sie planen eine Wärmepumpe, Klimaanlage oder Wallbox anzuschließen, bitten wir Sie die nachfolgenden Regelungen und Informationen zu beachten.

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue gesetzliche Regelungen (§ 14a EnWG) in Kraft, die die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen regeln. Diese gelten für alle Netzbetreiber und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Eine Teilnahme ist für alle Neuanlagen verpflichtend. Hiervon betroffen sind Anlagen mit einer Leistung von >4,2 kW und einem Anschluss im Niederspannungsnetz.

Steuerbare Verbraucheinrichtungen im Sinne des §14a EnWG sind:

                    > Wärmepumpen

                    > Klimageräte

                    > Private Ladepunkte

                    > Batteriespeicher

 

Folgen für Neuanlagen

Der Netzbetreiber darf den begehrten Netzanschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen aufgrund möglicher Überlastungen an lokalen Stellen im Netz nicht mehr verwehren. Auf der anderen Seite erhält der Netzbetreiber die Möglichkeit im Falle einer auftretenden oder sich anbahnender Netzüberlastung den Leistungsbezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf bis zu 4,2 kW zu reduzieren. Hierfür gewährt der Netzbetreiber dem Netznutzer ein reduziertes Entgelt.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der Bundesnetzagentur. > Hinweise zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

 

Technische Hinweise für Installateuere bzw. steuerbare Verbrauchseinrichtungen

SteuVE müssen mit den notwendigen technischen Vorrichtungen ausgestattet sein damit ein ausgegebener Steuerbefehl des Netzbetreibers unverzüglich umgesetzt wird

Verkabelung:

Es gibt grundsätzlich zwei mögliche Varianten, die Verbindung zu den Geräten herzustellen:

1. Steuerung über digitale Schnittstelle (EEBus):

Die SteuVE wird mit einem Router oder Switch über eine Kommunikationsleitung (mind. Cat.5) oder WLAN (drahtlos) verbunden. Wenn nur ein Gerät vorhanden ist, kann dieses auch direkt mit einer Kommunikationsleitung der Cat.5 oder höher an das intelligenten Messsystem (SMGW+SE) angeschlossen werden.

Kabelgebundene Datenübertragung: Die Verbindung von der SteuVE zum Zählerschrank erfolgt mit einer Kommunikationsleitung (mindestens Cat.5) und wird dort an der Steuerungseinrichtung (SE) des intelligenten Messsystems (iMSys) angeschlossen. Bis zur endgültigen Klärung der Steuerung sollte das Kommunikationskabel am Zählerschrank mit einer Überlänge enden, die es später ermöglicht, alle Räume im Zählerschrank zu erreichen.

2. Steuerung über Relaiskontakte:

Installation von Schaltleitungen unter Beachtung der Steuerspannung vom Zählerschrank zur SteuVE.

 

Vor-/Nachteile der unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten:

 

1. digitale Schnittstelle

2. Relaiskontakte

  Auswirkung einer Limitierung

Stufenlos, damit geringere Auswirkung, 4,2 kW immer gewährleistet.

Nur An/Aus bzw. stufenweise möglich.

  Überwachung und Dokumentation

Kommunikationsüberwachung und Rückmeldung an SE ermöglicht automatischen Nachweis.

Keine Rückmeldung an SE: Ausführung und Dokumentation muss vom Betreiber erfolgen.

  Zukunftssicherheit

Updatefähig.

Nicht gegeben.

 

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich in unserem Netzgebiet, eine Verbrauchseinrichtung mit der digitalen Schnittstelle (EEBUS) zu verwenden.

 

Folgen für Bestandsanlagen

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 ans Netz angeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2028. Bestandsanlagen die über keine Steuerbarkeit verfügen sind von den Regelungen nicht betroffen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich.

 

Reduziertes Netzentgelt

Der Netznutzer kann derzeit zwischen folgenden Varianten wählen:

                    > Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung

                    > Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises

Die Details über die Höhe entnehmen Sie bitte unseren > aktuellen Preisblättern