FAQ

 

Warum bekomme ich einen neuen Zähler?

Bis 2032 erhalten Stromkunden mit einem Verbrauch von weniger als 6.000kWh pro Jahr bzw. Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung bis zu 7kW einen neuen Zähler. Dieses wird durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgeschrieben. Der Zeitpunkt für den Wechsel ihres Zählers ist abhängig von der Eichfrist und dem Alter ihres aktuellen Zählers.
 

Was sind Neuerungen beim neuen Zähler?

Ihr neuer Zähler ist eine sogenannte „Moderne Messeinrichtung (mME)“. Die mME ist ein elektronischer Stromzähler mit digitaler Anzeige. Diese zeigt den aktuellen Stromverbrauch und gezogene Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte an. Darüber hinaus können Sie nach Eingabe einer persönlichen PIN die detaillierten Verbrauchswerte der letzten 24 Monate einsehen.
 

Wie sieht es mit der Datensicherheit aus?

Die Stadtwerke Neustadt in Holstein und der Gesetzgeber verpflichten sich zu höchsten Standards bei Datenschutz und Sicherheit. Ihre moderne Messeinrichtung sendet und empfängt keine Daten. Sie speichert lediglich die Verbrauchswerte und der Zugang ist zusätzlich durch eine PIN geschützt.
 

Wie läuft der Zählerwechsel ab?

Den Termin für den Wechsel teilen wir Ihnen frühzeitig schriftlich mit. Einer unserer Monteure baut den alten Zähler aus und die neue moderne Messeinrichtung ein. Der Wechsel dauert maximal eine Stunde. Die Stromversorgung wird während des Wechsels kurzzeitig unterbrochen. In dieser Zeit funktionieren keine elektrischen Geräte. Moderne Kühlschränke und Gefriereinrichtung behalten über einen Zeitraum von über 3 Stunden die Ware kühl.
 

Welche Kosten kommen mit dem neuen Zähler auf mich zu?

Dieser Betrag ist gesetzlich geregelt. Der Zählerwechsel selbst ist unentgeltlich und verursacht keine weiteren Kosten. Die Kosten werden automatisch auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.
 

Wie wird der neue Zähler abgerechnet?

Die Kosten für Zähler und Messstellenbetrieb werden in der Regel über Ihren Stromanbieter verrechnet. Sofern der Stromanbieter nicht bereit ist, die Abrechnung für den Zähler zu übernehmen, erhalten Sie von den Stadtwerken Neustadt in Holstein eine separate Rechnung. Wenn sie eine Stromerzeugungsanlage (Fotovoltaik oder Mini-BHKW-Anlage) betreiben, finden Sie den Betrag auf ihrer Abrechnung für den eingespeisten Strom.
 

Wie teile ich meinen Zählerstand mit?

Nach wie vor lesen Sie den Zählerstand selbst ab und teilen uns diesen über das Kundenportal oder per Ablesekarte mit.
 

Wer kümmert sich um was?

Mein Stromanbieter ist mein Ansprechpartner für:

  • Fragen zu meinem Stromvertrag
  • Änderungen meiner persönlichen Daten
  • Fragen zu meiner Stromrechnung und meinen Abschlagszahlungen

Mein Messstellenbetreiber ist mein Ansprechpartner bei

  • Wechsel und Einbau meines neuen Stromzählers
  • Betrieb und Wartung meines Stromzählers
  • Fragen zu meinen Zählerständen
  • Ablesung der Zählerstände

 

Ansprechpartner bei den Stadtwerken Neustadt in Holstein

Christian Schlicht
Zählerwesen
Tel.: 04561 / 5110 - 204
E-Mail: cschlicht@swnh.de

Jan Winkelmann
Zählerwesen
Tel.: 04561 / 5110 - 213
E-Mail: jwinkelmann(at)swnh.de