Preisblatt und Rollout

Gemäß §§ 37 Abs. 1 i.V.m. 29, 35 MsbG

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Verpflichtung zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen sowie über die angebotenen Standard- und Zusatzleistungen. Die Veröffentlichung umfasst auch das Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb. Dieses hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Die Stadtwerke Neustadt in Holstein sind grundzuständiger Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet. Als solcher übernimmt sie den Messstellenbetrieb nach Maßgabe der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Die Aufgaben des Messstellenbetrieb umfassen u.a. den Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme, § 3 Abs. 2 MsbG.

 

Aus analog wird digital

In den kommenden Jahren bekommen alle Haushalte in Deutschland neue Stromzähler. Dieses wurde in dem 2016 verabschiedeten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, genauer gesagt in dem neuen Messstellenbetriebsgesetz festgelegt. Der bekannte analoge Zähler wird in den meisten Fällen durch eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ ersetzt. Hierdurch vollziehen wir den Schritt von der analogen Anzeige des Stromverbrauchs zur digitalen Anzeige. Der Verbrauch bleibt davon verständlicherweise unberührt. Ein weiterer Schritt ist dann der Einsatz von sogenannten „intelligenten Mess-Systemen“, die neben der digitalen Anzeige weitere Nutzungsmöglichkeiten bieten. Anders als bei den intelligenten Messsystemen wird die moderne Messeinrichtung nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Dieses bedeutet, dass weiterhin eine manuelle Ablesung des Zählerstandes durch Sie erforderlich ist. Daher sind uns diese Informationen wie gewohnt über das Kundenportal oder die Ablesekarte zur Verfügung zu stellen.

Während der analoge Zähler lediglich Informationen zum Zählerstand liefert, kann die moderne Messeinrichtung zusätzlich die aktuell bezogene Leistung in Kilowatt ausweisen. So können Sie jederzeit nachschauen, wieviel Strom Sie an einem bestimmten Tag oder Zeitraum verbraucht haben. Dieses kann Ihnen wichtige Informationen zu stromintensiven oder langlaufenden Geräten liefern und mögliche Einsparpotentiale identifizieren. Die erhobenen Verbrauchswerte werden in ihrem digitalen Zähler bis zu 24 Monate gespeichert.

Drei Monate vor Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung bekommen Sie eine Information zu den modernen Messeinrichtungen von uns zugeschickt. Der Termin zum Zählerwechsel wird mit Ihnen mindestens 2 Wochen im Voraus vereinbart.

Kurz auf einen Blick:

  • Die moderne Messeinrichtung ersetzt den bisherigen analogen Zähler vollständig
  • Verbrauchswerte werden bis zu 24 Monate auf dem Gerät gespeichert
  • Höhere und langfristiger Informationsgehalt über Stromverbräuche
  • Die moderne Messeinrichtung wird nicht fernausgelesen und sendet keine Verbrauchsstände